3. Ein Blick auf das Gnadenbild

 

Mit dem so genannten Reichsdeputations-Hauptschluss im Februar 1803 fielen die Stifte und Klöster mit ihrem Besitztum den weltlichen Fürsten zu – das Kloster Bornhofen kam an Friedrich Wilhelm von Nassau. Wegen der damaligen politischen Verhältnisse ließ der Fürst das Kloster noch bis Januar 1813 bestehen. In dem am 29.1.1813 unterzeichneten Aufhebungsdekret wurde verfügt: „Die Güter sind unseren Domänen einzuverleiben und das Klosterpersonal mit den ihnen gebührenden Pensionen zu entlassen.“

  

Im Mai 1821 wurde die Wallfahrtskirche wieder eröffnet.  Nach Schließung der Kirche zwischen 1813 und 1821 erschienen in Bornhofen keine Prozessionen, aber doch Einzelpilger oder kleine Gruppen von Pilgern. Sie verrichteten ihre Gebete auf dem südlichen Platz vor der Kirche, wo sie ein niedriges kleines Fenster (ca. 60 x 60 cm) in die Außenmauer brachen, um auf das Gnadenbild schauen zu können – schräg zwischen zwei Säulen im Innern der Kirche.  

  

Zurzeit gibt es Überlegungen, das Fenster in seiner ursprünglichen Form wieder herzustellen. Das nachstehende Konzept stammt von Herrn Udo Pfaffenberger. 

Idealerweise finden wir einen "Sponsor", der das Vorhaben finanziert bzw. einen Fachhandwerker, der uns bei der Ausführung der Arbeiten "behilflich" ist.

Nach Ausführung der Arbeiten wird sich dem Betrachter ein einzigartiger Blick auf das Gnadenbild (s. nächstes Bild) bieten. 

Start: 19.12.2015