Satzung des Vereins

 

Freundeskreis der Franziskaner im Wallfahrtskloster Bornhofen e.V.

 

 

§ 1

 

Name und Sitz

 

  Der am 27. Januar 2005 gegründete Verein führt die Bezeichnung

 

Freundeskreis der Franziskaner im Wallfahrtskloster Bornhofen e.V.

 

und hat seinen Sitz im Wallfahrtskloster Bornhofen unter der Anschrift: Kirchplatz 2, 56341 Kamp-Bornhofen. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. 

§ 2

 

Zweck und Aufgabe

 

Zweck des Vereins ist die Förderung kirchlicher Zwecke entsprechend § 54 der Abgabenordnung.

 

Das Hauptanliegen des Freundeskreises besteht darin, den Gnadenort Bornhofen, an dem viele Menschen über Jahrhunderte hinweg in ihren Bedrängnissen Kraft, Trost und Hilfe erfahren haben, auch für die kommenden Generation zu erhalten.

Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch folgende Aufgaben:

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Satzung2015.pdf
PDF-Dokument [331.5 KB]

Start: 19.12.2015