Zutritt zum Gottesdienst

(Stand: 

Die 3G-Regel entfällt.

Die Maskenpflicht sowie das Abstandsgebot
von 1,5 m bleiben bestehen.

 

Herzliche Einladung zu den 
Gottesdiensten

an den Kar- und Ostertagen

 

(alle Gottesdienste finden in der Wallfahrtskirche statt.)

 

Bildquelle: pixabay.de

 

Palmsonntag

10.04.2022, 11:15 Uhr

 

Gründonnerstag

14.04.2022, 19:00 Uhr

 

Karfreitag

15.04.2022, 15:00 Uhr

 

Osternacht

16.04.2022, 19:00 Uhr

 

Ostersonntag

17.04.2022, 11:15 Uhr

 

Ostermontag

18.04.2022, 11:15 Uhr

 

(02.04.2022)

 

 

 

Aktualisierung:
Gottesdienste während der Corona-Pandemie 

(Stand: 04.03.2022)

Zutritt zum Gottesdienst:

Die 3G-Regel entfällt.

Die Maskenpflicht sowie das Abstandsgebot
von 1,5 m bleiben bestehen.

 

 

Gottesdienste während der Corona-Pandemie 

(Stand: 30.11.2021)

Zutritt zum Gottesdienst darf nur nach Vorlage eines vollständigen Impfnachweises oder eines gültigen Genesenennachweises (max. 6 Monate) oder eines negativen Testergebnisses einer offiziellen Teststelle
(nicht älter als 24 Stunden) gewährt werden.

Das Ausfüllen eines Registrierungsformulars ist

nicht mehr erforderlich.

 

Gottesdienstordnung

 

Montag

  • 07:30 Uhr Wallfahrtskirche
    Heilige Messe - Konventsamt mit Morgenlob (Laudes)

Dienstag

  • 08:30 Uhr Wallfahrtskirche

Mittwoch

  • 08:30 Uhr Wallfahrtskirche

Donnerstag

  • kein Gottesdienst

Freitag

  • 08:30 Uhr Wallfahrtskirche

Samstag

  • kein Gottesdienst

Sonntag

 

  • 11:15 Uhr Wallfahrtskirche

     

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Bornhofen, 01.12.2021
 

Liebe Gottesdienstbesucherinnen und -besucher!


Gottesdienste dürfen zum Schutze aller Anwesenden nur unter ganz bestimmten Bedingungen gefeiert werden. Da wir uns inzwischen in der sog. 4. Corona-Welle befinden, müssen wir uns vor, während und nach den Messfeiern an erweiterte Regeln halten.

 

Deshalb bitten wir Sie, folgende Hinweise zu beachten:
 

  • Neu: Es gilt die 3G-Regel! Beim Eintritt wird überprüft, ob ein vollständiger Impfnachweis, ein Genesenennachweis oder das Testergebnis eines Testcenters (nicht älter als 24 Stunden) vorliegt.

  • Es besteht Maskenpflicht (medizinische Maske oder Maske der Standards FFP2, KN95 oder N95). Meint konkret: Beim Betreten und Verlassen der Kirche sowie während des gesamten Gottesdienstes muss eine Maske getragen werden!

  • Entscheidend ist, dass alle Abstand voneinander halten beim Eintreten in die Kirche, am Platz in der Kirche und auch danach.

  • Bitte drucken Sie das Registrierungsformular aus und bringen Sie es ausgefüllt mit zum Gottesdienst oder füllen Sie es nach Anweisung des Ordnerdienstes in der Kirche aus.

  • Leider darf nur eine Maximalzahl von Gläubigen eingelassen werden, um den Mindestabstand zu wahren.

  • Sollten noch Plätze frei sein, können Sie auch spontan am Gottesdienst teilnehmen. Ordner müssen dann wie gewohnt aber Ihre Anwesenheit auf einer Liste eintragen, damit eine eventuelle Infektionskette nachvollziehbar ist.

  • Auch müssen Sie damit rechnen, dass doch kein freier Platz mehr vorhanden ist und Sie dann leider nicht in die Kirche eintreten dürfen. Bitte respektieren Sie hier den Dienst der Ordner.

  • Personen mit Erkältungssymptomen und/oder Fieber dürfen die Kirche nicht betreten.

  • Bitte bringen Sie Ihr eigenes Gesangbuch mit. Gemeindegesang ist erlaubt, allerdings darf die Maske dafür nicht abgenommen werden!

  • Im Eingangsbereich stehen Desinfektionsmöglichkeiten für die Hände bereit.

  • Bitte verteilen Sie sich im Kirchenraum so, dass Sie nach allen Seiten 1,50 m Abstand einhalten. Die Plätze sind markiert.
    (Familien, die in häuslicher Gemeinschaft leben, können zusammensitzen. Lesen Sie bitte dazu genauere Ausführungen in der unten stehenden Dienstanweisung des Generalvikars W. Rösch).

  • Der Friedensgruß erfolgt ohne Handreichen.

  • Die Kollekte können Sie nach dem Gottesdienst in die bereitstehenden Körbchen geben.

  • Nach dem Gottesdienst bitten wir Sie, vor der Kirche nicht in Gruppen zusammen stehen zu bleiben.

Danke für Ihr Verständnis - bitte tragen Sie Sorge dafür gesund zu leben.

 

Ihre Franziskaner

 

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Für interessierte Leser:
 

1) Dienstanweisung für die Feier von Gottesdiensten vom 24.11.2021

 

2) Hinweise zum Beheizen & Lüften von Kirchen während der Corona-Pandemie / Stand: 13.10.2020

 

 

 

Beichte / Sakrament der Versöhnung

 

Beichtgelegenheit in der Beichtkapelle

 

 

Sonn- und Feiertage

von 10:00 Uhr bis 11:00 Uhr

von 15:00 Uhr bis 17:30 Uhr

 

Montag bis Samstag

von 9:00 Uhr bis 9:30 Uhr

von 15:00 Uhr bis 17:30 Uhr

 

Bei Wallfahrtsgruppen auch außerhalb dieser Zeiten.

 

Am 25. Dezember (1. Weihnachtstag) und am Ostersonntag keine Beichte.

 

 

Start: 19.12.2015